Modul 2: Grundbegriffe der Systemtheorie
Pfad "Theorie": Der Beobachter
Um was geht es?
Innerhalb der hier angestellten systemtheoretischen Überlegungen wird Beobachtung als die zentrale Operation des Erkennens, als Instrument der Erschließung von Wirklichkeit verstanden (vgl. Willke 1996: 22ff). Die Frage, wer wie beobachtet, ist unter dieser Voraussetzung für die Praxis der Sozialen Arbeit leitend. Der professionell Handelnde steht vor der Herausforderung, Entscheidungen treffen zu müssen, ohne zu wissen, wie es "wirklich ist" bzw. "wirklich war". Die Basis seiner Handlungen sind - genau genommen und theoretisch formuliert - Beobachtungen von Beobachtungen. Der Schwerpunkt der Überlegungen liegt daher nicht auf der Seite des beobachteten Phänomens, sondern auf der Seite des Beobachters, der unauflöslich mit seinen Beobachtungen verbunden bleibt.
Es macht einen Unterschied, welche Beobachtung von welchem Beobachter gemacht wird, da die Folgerungen und Konsequenzen, die sich aus den Beobachtungen ergeben, unterschiedlich sind. Entscheidend sind Voraussetzungen, Form und Struktur mit denen ein Beobachter seine Beobachtung tätigt. In diesem Sinne sind Beobachtungen abhängig vom Beobachter, der sie macht.
- Es ist ein Beobachter, der eine Beobachtung macht.
- Beobachtungen sind beobachterabhängig.
Das klingt sehr eigenartig, redundant, nichts sagend - entpuppt sich aber als erkenntnistheoretische Grundlage erster Ordnung. Beobachter können nur das beobachten, was ihre interne Logik und Verarbeitungsstruktur erlaubt. Die Sinnzusammenhänge, mit denen ein Beobachter Wirklichkeiten konstruiert, geben dabei Aufschluss über die interne Logik und Verarbeitungsstruktur des Beobachters, über die Selbstreferenz der Beobachtung. So kommt es zu dem theoretischen aber auch praktischen Problem, wie unter diesen Konstellationen ein anderes System angemessen verstanden werden kann (vgl. ebd., 25).
Beobachtung konstruiert Wirklichkeit bzw. Realität in Sinnzusammenhängen.
Voraussetzung für Beobachtung ist der Gebrauch von Unterscheidungen, bei der das Beobachtete vom Nicht-Beobachteten unterschieden wird. Zudem gibt es verschiedene Formen von Beobachtung: Beobachtung 1. Ordnung und Beobachtung 2. Ordnung. Diese systemtheoretischen Grundannahmen sollen anhand eines Beispiels erläutert werden:
"Der Mann ist ein Alkoholiker."
Diese Aussage stellt eine Beobachtung 1. Ordnung dar. Diese dienen dem Beobachter zur Gewinnung von Information und der anschließenden Möglichkeit zur Weiterverarbeitung derselben. Die vorliegende Beobachtung (1. Ordnung) benutzt dabei die Unterscheidungen Mann/Nicht-Mann und Alkoholiker/Nicht-Alkoholiker, welche die Beobachtung erst ermöglichen. Die Information, aufgrund welcher Unterscheidungen die Beobachtung 1. Ordnung zustande kommt, ist aus ihr selbst jedoch nicht ersichtlich. Diese fehlende Information wird systemtheoretisch als blinder Fleck der Beobachtung bezeichnet, den jede Beobachtung 1. Ordnung aufweist.
Einen Aufschluss über die Unterscheidungen, auf denen die Beobachtung 1. Ordnung beruht, ermöglicht erst die Beobachtung 2. Ordnung, die der Frage folgt, wie - d.h. aufgrund welcher Unterscheidungen - die Beobachtung 1. Ordnung zustande kommt. Weiterführend kann noch festgestellt werden, dass jede Beobachtung 2. Ordnung ebenso auf Unterscheidungen beruht, über die sie selbst keine Information enthält und deshalb ebenso als Beobachtung 1. Ordnung aufgefasst werden kann.
Es ist somit eine Frage der Wahl der Unterscheidungen die bestimmt, was beobachtet wird und was nicht. Ebenso erscheint es vor diesem Hintergrund als hoch relevant zu beobachten, in welchem Fall welche Unterscheidungen von welchem Beobachter zur Beobachtung (und damit zur Informationsgewinnung) verwendet werden. So sind - ausgehend vom obigen Beispiel - evtl. auch andere Beobachtungen möglich:
"Der Mann trinkt gelegentlich zuviel Alkohol." "Der Mann ist ein liebender Vater."
- Beobachtungen gebrauchen Unterscheidungen.
- Die Beobachtung 1. Ordnung dient der Gewinnung und Weiterverarbeitung von Informationen.
- Die Beobachtung 2. Ordnung untersucht, welche Unterscheidungen die Beobachtung 1. Ordnung zur Gewinnung und Weiterverarbeitung von Informationen gebraucht.
- Die Beobachtung 2. Ordnung dient in diesem Sinne ebenso der Gewinnung und Weiterverarbeitung von Informationen und kann somit auch als Beobachtung 1. Ordnung hinsichtlich ihrer Unterscheidungen beobachtet werden.


Abbildungen nach Krause 1996, S. 59
Darüber hinaus ist der Begriff des Beobachters keinesfalls ausschließlich für Personen reserviert. Systemtheoretisch formuliert tätigen beobachtende Systeme Beobachtungen. Dies bedeutet, dass auch Organisationen, wie z.B. ein Jugendamt Beobachtungen vornehmen, z.B. in Form eines Leitbildes oder als Jahresbericht.
Bedeutung für die Soziale Arbeit
Welche Bedeutung hat nun die systemtheoretische Figur des Beobachters im Rahmen von Sozialer Arbeit? Nun, SozialarbeiterInnen werden permanent mit Beobachtungen verschiedenster Art (Aussagen, Texte, Zeitungsberichte, Akten, usw.) von verschiedensten Beobachtern (Sie, KlientInnen, Vorgesetzte, KollegInnen, Organisationen usw.) konfrontiert. Das systemtheoretische Konzept der Beobachtung und des Beobachters hilft, sich im "Dschungel" der mannigfaltigen Beobachtung etwas besser zurecht zu finden. Wieweit dieses Konzept hilfreiche Perspektiven für die Praxis liefert wird im Folgenden dargestellt:
- Es geht diesem theoretischen Denken zufolge in der Sozialen Arbeit nicht vorrangig um wahre oder falsche Beobachtungen. Vielmehr scheint es sinnvoll auf die Folgen und Folgerungen von Beobachtung und auf Nachvollziehbarkeit zu achten.
- Es wird deutlich dass in der Praxis nicht alles beobachtet werden kann. Beobachtung bekommt einen exklusiven Charakter: Das was beobachtet wird schließt das aus, was nicht beobachtet wird.
- Soziale Arbeit hat es somit nicht primär mit der Wirklichkeit "an sich" zu tun. Vielmehr rücken verschiedene Deutungen von Wirklichkeit ins Zentrum der Aufmerksamkeit.
- Damit fällt auch die Suche nach der Wahrheit im üblichen Sinne weg, nach dem "wie es wirklich geschehen ist". Eine so verstandene Praxis orientiert sich nicht an dem, wie es wirklich ist/war, sondern an sozialen Prozessen, bei dem verschiedene Deutungen von Wirklichkeit um Geltung ringen.
- Die Pluralität der verschiedenen Beobachtungsmöglichkeiten stellt die Voraussetzung dar, neue zusätzliche Deutungen von Wirklichkeit anzuregen und damit auch neue Bereiche von Wirklichkeit zu erschließen.
- Das hier entfaltete Beobachtungskonzept (insbesondere: Beobachtung 1. und 2. Ordnung) stellt eine systematische Anleitung für die Reflexion des eigenen professionellen Handelns zur Verfügung. Dieser Gewinn durch Theorie ist für die Soziale Arbeit als reflexionsbasierte Profession von besonderer Bedeutung.
- Die Reflexion der eigenen Beobachtungen stellt die Voraussetzung für verantwortungsvolles professionelles Handeln dar. Die Theorie des Beobachters verknüpft die Beobachtungs- und Handlungspraxis in der Sozialen Arbeit mit ethischen Fragestellungen.

Abbildung nach Wilke 1996, S. 27
Balkon:
Alles konstruiert? Alles beliebig? Titanic?
Aufgaben zu diesem Abschnitt
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(Die Multiple Choice-Aufgaben dienen lediglich zum Selbsttest. In der Demoversion nicht verfügbar.)
In den USA hat ein sechsjähriger Junge eine Mitschülerin erschossen. Versuchen Sie die Tat zu erklären und geben Sie Hinweise, warum Sie sich für dieses Erklärungsmodell entschieden haben!
Erklärung zur Frage:
Entscheidend für die Beobachtung eines Phänomens sind die Voraussetzungen und die Struktur mit denen ein Beobachter beobachtet (z.B. persönliche Erfahrungen). Auch Verstehens- und Erklärungsprozesse sind an die Beobachtung von Beobachtern gebunden. Je nachdem welcher Unterscheidung Sie sich als Beobachter "bedienen" (z.B. alt/jung) entscheiden Sie z.B. auch, wer für was verantwortlich gemacht wird. Dies ist Ihrer Beobachtung 2. Ordnung zugänglich, die Ihnen Reflexionen und dadurch Wahlmöglichkeiten für neue Handlungsansätze eröffnet.

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